German Phrase
Kann ich den Mietvertrag früher kündigen?
Meaning
Mit dieser Frage erkundigt man sich, ob es möglich ist, einen bestehenden Mietvertrag vor dem vertraglich festgelegten Ende zu beenden. Sie wird häufig gestellt, wenn ein Umzug, ein Jobwechsel oder andere persönliche Umstände eine frühere Beendigung des Mietverhältnisses nötig machen.
When to use
Verwenden Sie die Formulierung, wenn Sie Ihren Vermieter, eine Hausverwaltung oder einen Rechtsberater fragen möchten, ob Sie den Mietvertrag vorzeitig auflösen können.
✦Grammar Breakdown
KannichdenMietvertragfrüherkündigen?
Modalverb + Infinitiv
Das Modalverb 'kann' steht an zweiter Stelle, das Vollverb 'kündigen' bleibt im Infinitiv am Satzende.
Verb‑Zweit‑Frage
In Ja‑/Nein‑Fragen bleibt die Verb‑Zweit‑Stellung erhalten, das finite Verb steht also zuerst.
Akkusativobjekt
Der Mietvertrag ist das direkte Objekt und steht im Akkusativ: 'den Mietvertrag'.
Adverbposition
Zeitadverbien wie 'früher' können zwischen Objekt und Infinitiv stehen, ohne die Wortstellung zu stören.
🗨In Conversation
Kann ich den Mietvertrag früher kündigen?
Can I terminate the lease early?
Das kommt auf die Kündigungsfrist im Vertrag an. In der Regel müssen Sie drei Monate vorher schriftlich kündigen.
That depends on the notice period in the contract. Usually you have to give written notice three months in advance.
✕Common Mistakes
Kann ich den Mietvertrag früher zu kündigen?
Das Modalverb 'kann' verlangt keinen Infinitiv mit 'zu'.
Kann ich den Mietvertrag früher kündige?
Nach einem Modalverb muss das Vollverb im Infinitiv stehen, nicht konjugiert.
Kann ich den Mietvertrag früheren kündigen?
Das Adverb 'früher' bleibt unverändert; ein attributives Adjektiv wäre hier falsch.
↔Alternatives
Darf ich den Mietvertrag vorzeitig kündigen?
May I terminate the lease early?
Ist es möglich, den Mietvertrag früher zu beenden?
Is it possible to end the lease earlier?
Könnte ich den Mietvertrag vor Ablauf der Laufzeit kündigen?
Could I cancel the lease before its term ends?
Cultural Tip
In Deutschland gilt das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die meisten Mietverträge verlangen eine Kündigungsfrist von drei Monaten, die schriftlich erfolgen muss. Eine vorzeitige Kündigung ist nur dann möglich, wenn im Vertrag eine Sonderklausel (z. B. 'außerordentliche Kündigung bei beruflichem Umzug') enthalten ist oder wenn sich Vermieter und Mieter einvernehmlich auf eine Aufhebung einigen.

